„Lex Weil am Rhein“ nun amtlich

Verkehrsministerium des Landes unterstützt Förderung eines Schienenfahrzeugs 

Post aus Stuttgart: Das Ministerium für Verkehr unterstützt den Förderantrag für ein Schienenfahrzeug. Bildquelle: Stadtverwaltung / Bähr

Frohe Kunde aus der Landeshauptstadt: Das Ministerium für Verkehr unterstützt den Förderantrag für ein Schienenfahrzeug.

Zudem stimmt das Ministerium sowohl dem Einsatz außerhalb der Grenzen des deutschen Staatsgebietes als auch dem Absehen von einer Beschränkung des Fördersatzes zu und folgt der städtischen Begründung eines erhebliches Interesses des Landes. 

Der Erste Bürgermeister Rudolf Koger freut sich über das grüne Licht aus Stuttgart und spricht von einem weiteren Schritt in die richtige Richtung. Koger hatte sich seit mehr als einem Jahr diesem Thema angenommen und sich im Zuge der Tram8-Verlängerung für eine Bezuschussung des Landes für ein Schienenfahrzeug stark gemacht, obwohl die bisherigen Richtlinien vorsahen, dass das Fahrzeug nur auf deutschem Staatsgebiet eingesetzt werden darf. Eine so genannte „Lex Weil am Rhein“ sorgte jedoch nun dafür, dass die Kriterien entsprechend ergänzt wurden. 

Als nächsten Schritt werden die Stadtwerke Weil am Rhein nun einen Förderantrag (er beläuft sich auf 40 Prozent der Investitionskosten) bei der Landeskreditbank stellen.

Sollte diese einer Förderung zustimmen, könnten von Weiler Seite auf dieser Basis die Gespräche mit den Basler Verkehrsbetrieben und dem Kanton Basel-Stadt über den Erwerb eines weiteren Schienenfahrzeugs vertieft werden. 

Aus der Zustimmung aus dem Ministerium könne, so schreibt Ministerialdirektor Berthold Frieß, kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Dieser sei erst mit Erlass eines Förderbescheids gegeben.